HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 147

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Urteilsspruch zwischen Witzel Hornsmüller und der Stadt Fulda um die Rechte an der Hornungsmühle bei Fulda

Datierung 

1546 August 11

Originaldatierung 

Geschehen mitwochen der eylfften tag Augusti Im funffzehenhundert sechs unnd viertzigsten Jahr

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Urteilsspruch des Fuldischen Hofgerichts zwischen dem Kläger Witzel Hornsmüller und der angeklagten Stadt Fulda wegen Verhinderung der Mühlenstation am Wassergang durch den gemeinen Rasen über der Hornungsmühle bei Fulda sowie den Fischfang bzw. die Fischwaid im Froschteich. Die fürstlichen Hofräte urteilen nach einer Ortsbegehung und Anhörung beider Seiten, dass die Stadt sich keines Vergehens schuldig gemacht hat und sie in allen Punkten frei zu sprechen ist. Dem Kläger wird Stillschweigen auferlegt. Das Urteil wird von Abt Philipp [Schenck zu Schweinsberg] besiegelt.

Siegler 

Abt Philipp von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel aufgedrückt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.