Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Ratsmännern und Bürgern in Fulda
Datierung
1511 Januar 10
Originaldatierung
In unnser Stadt Fulda freytags nach der heyligen dreier konige dag unnd cristi unnsers lieben herren geburt funffzehennhunndert eylf iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Hartmann [von Kirchberg], Koadjutor und designierter Abt (Bestettigter) des Klosters Fulda, bekunden, dass sie zwischen den Ratsmännern in Fulda einer- und den Bürgern andererseits ein Urteil gesprochen haben wegen der Streitigkeiten um die Rechnungslegung der vorherigen Ratsmänner. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass die Vorgänger der Ratsmänner recht- und redlich gehandelt hatten. Die amtierenden Ratmänner haben jedoch ohne Genehmigung einen Knecht angestellt, um ihren Vorgängern unredliches Verhalten nachzuweisen. Da die Bürgermeister bereits um ein gnädiges Urteil gebeten haben, wird die Strafe auf 30 Rheinische Gulden beschränkt, die die Rädelsführer Georg Geis (Geisen) und Andreas Salfeld bezahlen müssen. Das Urteil sollen beide Parteien annehmen und nicht mehr anfechten.
Siegler
Die Aussteller
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier, Deutsch
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.