Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen der Zunft der Wollweber und der Gemeinde Fulda durch den Abt von Fulda
Datierung
1510 März 15
Originaldatierung
Geschen in unser stat Fulda auf freytag nach dem Sontag Iudica und cristi unsers hern geburt funffzehnhundert zehen iar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und sein Koadjutor Hartmann bekunden, dass sie in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Wollweber zu Fulda einer- und der Gemeinde andererseits wegen der Streitigkeiten Gewandschneiderei betreffend geschlichtet haben. Durch den Verkauf auswärtiger und, nach Ansicht der Wollwebermeister, minderwertiger Tücher in Fulda entstünde den Wollwebern in Fulda ein großer Schaden, da sie ihre Ware in Fulda kaum verkaufen können. Johann und Hartmann haben einen Vergleich erwirkt, dem beide Parteien zugestimmt haben. Es soll kein Tuch zum Gebrauch des Gewandschneiderns unter 3 Ellen für weniger als 1 Gulden verkauft werden. Wer dagegen verstößt, solle als Strafe an das Kloster 3 Gulden und an die Zunft 1 Gulden bezahlen. Weiterhin sollen die fuldischen Wollweber nicht mit auswärtigen Tüchern handeln.
Siegler
Die Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel 1 ab und verloren, Siegel 2 anhängend
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.