Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verkauf eines Zinses an das Ehepaar Solstadt durch die Stadt Fulda
Datierung
1528 Februar 17
Originaldatierung
Der geben ist auff Dienstag nach Valentini Martyris und nach Christi unnsers lieben herren gepurt gezelt funfzehenhundert unnd achtunndtzwantzig
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Fulda bekunden, dass sie mit Zustimmung von Abt Hartmann [Burggraf von Kirchberg] und Johannes, Koadjutor des Stifts Fulda, an Christoph Solstat, seine Frau Katharina und beider Erben einen Zins über 20 Schock Geld für 200 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Das Geld fließt als Steuer an den Abt und Stadtherrn, der Landgraf Philipp von Hessen noch 18.000 Gulden schuldig ist. Die 200 Gulden wurden gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Die Zinsen sind jährlich je zur Hälfte auf Kathedra Petri [22.2.] und Bartholomei [24.8.] fällig. Bei säumigen Zahlungen sollen die Käufer die Stadt durch ein weltliches, geistliches oder das kaiserliche Kammergericht ermahnen lassen. Die Zinsen sind wiederkäuflich, der Wiederkauf muss allerdings drei Monate vor Kathedram angezeigt werden.
Siegler
Die Aussteller mit dem Stadtsiegel, Abt Hartmann
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.