HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 100

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Schlichtung im Streit zwischen dem Pfründner Marx Stolle und dem Hospital St. Leonhard

Datierung 

1507 Januar 16

Originaldatierung 

Geben in unnser stat fulde sambstag sant Anthonius abent unnd nach Cristi unsers lieben herrn geburt funfftzenhunndert unnd im sibenden iar

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er im Streit zwischen den Vorstehern (vormunder) des Hospitals St. Leonhard in Fulda einer- und Marx Stolle andererseits, der sich bei einem Spitalmeister im selben Hospital für den Rest seines Lebens eingekauft hatte, vermittelt hat. Nachdem Marx 150 Gulden in das Hospital eingebracht hat, wurden mit diesem Geld jährliche Zinsen von 11 Schock auf das Rathaus in Fulda, 2 Schock auf Cuncze Winters Haus und 2 Schock auf Klaus Weisbeckers (Wysbeckern) Haus wiederkäuflich gekauft. Weiterhin wurde eine Wiese für 28 1/2 Gulden gekauft, zu dessen Kauf das Hospital noch 1 1/2 Gulden dazugegeben hat, von der 3 Viertel Frucht halb Korn, halb Hafer von einem Gut des Hans Nüchtern zu Kerzell jährlich fällig sind. Von diesen 15 Schock und 3 Vierteln Fruchtgülte sollte Marx Stolle seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Zinsen und Gefälle sollten ihm von den Vorstehern übergeben werden. Werden die Zinsen oder Fruchtgülten wieder zurückgekauft, geschehe dies zum Schaden des Marx Stolle, das übrige Hauptgeld soll allerdings anderweitig durch die Spitalmeister angelegt werden. Es wurde vereinbart, dass nach Marx´ Tod die Zinsen, Gülten und das Hauptgeld gänzlich dem Hospital zufallen sollten. Unstimmigkeiten entstanden nun, da die Vorsteher mit der Zahlung von 42 1/2 Schock an Marx in Rückstand geraten sind. Die Zinsen sollen sie ihm halb zu Walpurgis [1.5.] und halb auf Michaelis [29.9.] ausbezahlen. Nachdem Marx sein Geld gänzlich erhalten hat, soll er nun das Hospital verlassen mit seinem sämtlichen Hab und Gut, das er in das Hospital mitgenommen hatte. Weiterhin sollen mit diesem Urteil alle Auseinandersetzungen zwischen dem Hospital, den Vormündern und Marx beigelegt und alle Urkunden, die der verstorbene Johannes Niff (Nyffen) dazu ausgestellt hat, ungültig sein. Somit kann keine Partei mehr an die andere weitere Forderung stellen.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel anhängend

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.