HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 78

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Einigung zwischen Abt Johann von Fulda und denen von Ebersberg und von Weyhers über die Erhebung allgemeiner Landsteuern

Datierung 

1474 September 27

Originaldatierung 

Uff dinstag S. Matheustag nach Christi unsers hern geburth vierzehnhundert und im vier und siebenzigsten jahre

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er als neuer Herr und Abt des Klosters Fulda eine allgemeine Vieh- und Landbede eingeführt hat, aber die von Weyhers und von Ebersberg vor dem Gericht Auf der Hart [Lütter vor der Hart] folgende Einigung mit dem Kloster bewirkt haben: Die von Weyhers und von Ebersberg sollen dem Abt von Fulda 150 Gulden geben und dafür werden der Abt von Fulda und alle seine Nachfolger von den Gütern von denen von Weyhers und von Ebersberg keine allgemeinen Steuern mehr erheben. Das Kloster dürfe eine allgemeine Landsteuer einführen, die aber nur für die Güter des Klosters gelten soll, nicht aber für die Güter derer von Weyhers und von Ebersberg und ihrer Erben.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Abschrift, Papier, Deutsch

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.