Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Einigung zwischen Abt Johann von Fulda und denen von Ebersberg und von Weyhers über die Erhebung allgemeiner Landsteuern
Datierung
1474 September 27
Originaldatierung
Uff dinstag S. Matheustag nach Christi unsers hern geburth vierzehnhundert und im vier und siebenzigsten jahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er als neuer Herr und Abt des Klosters Fulda eine allgemeine Vieh- und Landbede eingeführt hat, aber die von Weyhers und von Ebersberg vor dem Gericht Auf der Hart [Lütter vor der Hart] folgende Einigung mit dem Kloster bewirkt haben: Die von Weyhers und von Ebersberg sollen dem Abt von Fulda 150 Gulden geben und dafür werden der Abt von Fulda und alle seine Nachfolger von den Gütern von denen von Weyhers und von Ebersberg keine allgemeinen Steuern mehr erheben. Das Kloster dürfe eine allgemeine Landsteuer einführen, die aber nur für die Güter des Klosters gelten soll, nicht aber für die Güter derer von Weyhers und von Ebersberg und ihrer Erben.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier, Deutsch
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.