HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 96

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Verkauf einiger Erbzinsen an Else Mentz durch Georg von Borsch

Datierung 

1498 Juni 26

Originaldatierung 

Der gegeben ist dinstags nach Sant Johannis tage baptiste im mittensommer nach Cristi unnsers lieben herrn gepurt viertzehenhundert und im achtunndneuntzigsten iaren

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hermann von Gelnhausen, Schultheiß zu Fulda, bekundet, dass Georg (Jorge) von Borsch (Borsa) vor ihm und den Schöffen des Stadtgerichts zu Fulda gewesen ist und verkündet hat, dass er aus Not, da seine Frau ihn verlassen hat (sich von ihm gethan) und er von der Syphilis (krangheyt der frantzosen) befallen ist, einige seiner Erbzinsen nicht mehr bedienen kann. Es handelt sich um 2 Fasnachtshühner auf Hans Beyers Haus in der Judengasse in Fulda, stoßend an Andreas (Enders) Wyss (wissen) Haus einer- und Michel Webers Haus andererseits, weiter 2 Fasnachtshühner aus Michel Webers Haus, 1 Fasnachtshuhn aus einem Garten in der Lohgerbergasse (Lowergasse) sowie 1 Fasnachtshuhn und 20 Böhmisch oder 4 Tornosen aus einem Haus und Garten am Leinwebergraben zwischen den Häusern von Else Hillenbrand (Hellprengen) und Konz Bachmannmann. Georg von Borsch hatte darum gebeten Schultheiß und Schöffen der Stadt Fulda, von denen die Zinsen lehnsrührig sind, die Erbzinsen an Else Mentz, Witwe des Johann Mentz, für 10 Rheinische Gulden Frankfurter Währung zu verkaufen. Schultheiß und Schöffen haben ihre Erlaubnis zu dem Verkauf erteilt, die Auftragung der Zinsen angenommen und Else Mentz, oder wer immer Besitzer dieses Lehnsbriefes ist, mit den Zinsen, nach Erbrecht und Gewohnheit, belehnt.

Siegler 

Der Aussteller, Hans Molnschenkel, Hofmeister im Altenhof zu Fulda für Georg von Borsch

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel 1 beschädigt, Siegel 2 gut erhalten anhängend

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.