Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Seelgerätstifung des Ehepaars Möller gen. Kircher von Hattenhof an die Pfarrkirche Hattenhof
Datierung
1484 Februar 22
Originaldatierung
Gegeben nach Cristi unnsers herrn geport tusent vierhundert in dem vierundachcigisten Iare uf kathedra petri
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Heinz Möller (Moller) genannt Kircher von Hattenhof und seine Frau Else bekunden, dass sie zu einem ewigen Seelgerät für sich, ihre Kinder und ihre Eltern ihren gesamten Besitz in Kerzell (kelnerzelle) den Vormündern und Baumeistern der Pfarrkirche in Hattenhof, Hans Schademann, Heinz Schäfer (Scheffer) und Klaus Schmidt in Rothemann, übergeben haben. Der Besitz umfasst Gewässer, Wiesen, Weiden und Hofraiten. Nach dem Tod des Stifterpaars sollen jährlich durch den Pfarrer und zwei Priester drei Messen und Viglien mit Lichtern und Kerzen gelesen werden. Jeden Sonntag soll durch die Pfarrer eine Speißung mit Trank durchgeführt werden. Da die Güter vom Kloster Fulda lehnsrührig sind hat Johann von Hutten, Kellner des Stifts, seine Zustimmung zu der Seelgerätstiftung erteilt. Aus Dank soll nach dem Tod des Johann von Hutten jeden Sonntag für dessen Seele gebetet werden.
Zeugen
Pfarrer Sebastian Marquard, die Baumeister Hans Schademann, Heinz Schäfer und Konz Schmidt
Siegler
Johann von Hutten mit dem Kellereisiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren, durch Moderschaden und Löcher stellenweise nicht mehr lesbar
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.