HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 56

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bestätigung und Erweiterung der Zunftordnung für die Lohgerbermeister in Fulda durch den Abt von Fulda

Datierung 

1454 Februar 6

Originaldatierung 

Datum anno Domini millesimo Quadringentesimo Quadragesimo Quarto Dorothee virginis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er den Meistern der Lohgerber die Rechte und Briefe bestätigt, die seine Vorgänger ihnen gewährt und ausgestellt haben. Wer in die Zunft eintreten wolle solle sowohl dem Abt als auch in die Zunft je 2 Gulden, 2 Pfund Wachs und zwei Kannen Wein bezahlen. Da es nun in allen anderen fuldischen Zünften schon lange Brauch ist von fremden Meistern und Lehrlingen höhere Gelder zu verlangen, hat Abt Reinhard dies nun auch den fuldischen Lohgerbern gestattet. Fremde Lohgerbermeister, die in Fulda ihr Handwerk ausüben wollen, sowie Männer, die das Handwerk lernen wollen sollen für die Zulassung dem Abt 6 Gulden, 4 Pfund Wachs und 4 Kannen Wein, der Zunft das gleiche nur anstatt 6 nur 5 Gulden abgeben. Heuert ein auswärtiger Geselle bei den Lohgerbern in Fulda an, darf ein Meister ihn erst beschäftigen, wenn der Geselle den Beweis dafür erbracht hat, dass er ausgelernt hat.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.