Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bestätigung und Erweiterung der Zunftordnung für die Lohgerbermeister in Fulda durch den Abt von Fulda
Datierung
1454 Februar 6
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo Quadringentesimo Quadragesimo Quarto Dorothee virginis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er den Meistern der Lohgerber die Rechte und Briefe bestätigt, die seine Vorgänger ihnen gewährt und ausgestellt haben. Wer in die Zunft eintreten wolle solle sowohl dem Abt als auch in die Zunft je 2 Gulden, 2 Pfund Wachs und zwei Kannen Wein bezahlen. Da es nun in allen anderen fuldischen Zünften schon lange Brauch ist von fremden Meistern und Lehrlingen höhere Gelder zu verlangen, hat Abt Reinhard dies nun auch den fuldischen Lohgerbern gestattet. Fremde Lohgerbermeister, die in Fulda ihr Handwerk ausüben wollen, sowie Männer, die das Handwerk lernen wollen sollen für die Zulassung dem Abt 6 Gulden, 4 Pfund Wachs und 4 Kannen Wein, der Zunft das gleiche nur anstatt 6 nur 5 Gulden abgeben. Heuert ein auswärtiger Geselle bei den Lohgerbern in Fulda an, darf ein Meister ihn erst beschäftigen, wenn der Geselle den Beweis dafür erbracht hat, dass er ausgelernt hat.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.