Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Güterschenkung an das Hospital St. Leonhard in Fulda durch Kunigunde Riemenschneider
Datierung
1461 Juli 12
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo Quadringentesimo Sexagesimo primo margarethe virginis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Kunigunde (Konne) Riemenschneider (Rymensnyder), Witwe des Peter Riemenschneider und Bürgerin von Fulda, bekundet, dass sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte den Vormündern des Hospitals St. Leonhard in Fulda und allen ihren Nachkommen, ihr Gut in Soisdorf, genannt das Gerwigs Gut, mit allen Zugehörungen, Zinsen, Gülten, Freiheiten und Rechten, die Kunigunde bisher daran gehabt hat, ewiglich schenkt. Sie verzichten für sich und alle ihre Nachkommen und Erben auf jegliche Forderungen und Ansprüche an dem Gut. Alle Briefe das Gut betreffend werden den Vormündern ausgehändigt. Da das Gut von der Probstei Rasdorf lehnsrührig ist, genehmigt und bestätigt Probst Adam die Schenkung für sich und seine Nachfolger. Nach Vollzug der Schenkung soll entweder ein Vormund oder Spitalmeister das Dingwerk1 der Probstei aufsuchen, wie es bisher bei solchen Schenkungen und Verkäufen üblich ist.
Siegler
Probst Adam, Apel von Buchenau für die Ausstellerin
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel anhängend
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Anm. 1: In einigen Orten des früheren Bistums Fulda wurde das ländliche Gericht als Dingwerk (o. Denkwerk) bezeichnet (Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch)
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.