Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung der Lohgerber mit einem Landstück an der Fulda durch den Abt von Fulda
Datierung
1416 April 5
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo ccccxvi dominica iudica et cetera in Quadragesima
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Rörich von Merlau, Vormund des Altenhofs [Gericht], bekundet auf Befehl und Geheiß seines Herrn und Bruders Johann von Merlau, Abt von Fulda, dass er den Meistern der Lohgerber ein Landstück erblich und ewiglich verlehnt hat, das an ein Land grenzt, das einst von Abt Friedrich [von Romrod, 1383-1395] an die Lohgerber verlehnt worden worden war. Dieses Stück liegt zwischen der Hornungsmühle und Sipel Herzigs Acker am Höhensteg über der Fulda. Von nun an werden die Abgaben in Form von Geld und Wachs, die der alte Brief Abt Friedrichs festgeschrieben hat, für beide Landstücke entrichtet. Für den Unterhalt des Grabens und der Brücke wird fortan die Lohgerberzunft zuständig sein. Die Zunft hat die Landstücke wiederum mit Zustimmung Abt Johanns, an Johann Herzog zu Erbrecht weiterverpachtet, der darauf ein Haus und eine Scheune errichten will und dafür einen jährlichen Zins von 8 Tornosen an die Zunft entrichten soll.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.