Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schlichtung der Streitikeiten der Stadt Fulda einer- und den Leinwebern und Schneidern andererseits
Datierung
1448 März 29
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo Quadringentesimo Quadragesimo octavo feria sexta post pascha
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Schneidern und Leinwebern einer- und der Gemeinde sowie der anderen Zünfte andererseits geschlichtet hat. Die Schneider- und Leinwebermeister hatten sich bei Abt Hermann beschwert, dass von den anderen Parteien beschlossen wurde aus den Reihen der Schneider und Leinweber keinen Bürgermeister zu wählen. Abt Hermann hat daraufhin den Schultheiß, die Vormünder der Zünfte, die vier Bürgermeister, Schöffen und Vertreter der Gemeinde geladen und nach Rat mit Dekan und Konvent geurteilt, dass auch die Schneider und Leinweber an der Wahl der Bürgermeister und Räte beteiligt werden sollen, gleichwie die andern Zünfte. Sie sollen fortan die gleichen Rechte wie die anderen Zünfte haben. An diesen Schiedsspruch haben sich alle Beteiligten zu halten.
Siegler
Der Aussteller, Dekan und Konvent mit dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, beide Siegel beschädigt anhängend
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.