Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verkauf mehrerer Gülten zu Fulda an die Schöffen daselbst durch Hermann und Eckhardt von Gelnhausen
Datierung
1449 Januar 27
Originaldatierung
Nach Crist geburth viertzehenhundert iare und dar nach ine deme nune und viertzigesten iare off dene fritagk nehist vor sente pavels tagk des heiligen zwelffboten als her bekort wart
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Brüder Hermann und Eckhardt von Gelnhausen bekunden, dass sie wiederkäuflich an die Schöffen zu Fulda und alle ihre Nachkommen verschiedene Zinsen und Gülten zu Fulda mit allen Rechten und Zugehörungen für 120 Rheinische Gulden verkauft haben. Es handelt sich um folgende Gefälle: 3 Gulden jährlicher Zins von Witzel Herzog und seinen Geschwistern aus ihrem Haus, Hof und Garten; 4 Pfund jährlicher und ewiger Zins aus dem Erbe des Heinz Frucht, zusammen mit 4 Gänsen und 4 Fasnachtshühner; 1 Pfund ewiger Gülte, 1 Gans, 2 Fasnachtshühner jährlich auf das Erbe des Heinrich Schönstadt, dessen Erben Klaus Geilfuß (geylfuß) und Grethe Kompann, Witwe des Hans Habersack, sind. Die genannten Zinsen sollen jährlich auf Michaelis [29.9.] bezahlt werden. Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen, dürfen die Käufer die Zinsen pfänden. Die Zinsen und Gülten können jährlich zu Michaelis für 120 Rheinische Gulden zurückgekauft werden, der Wiederkauf muss spätestens vier Wochen vor dem Termin angekündigt werden. Im Fall des Wiederkaufs soll den Brüdern von Gelnhausen oder ihren Nachkommen diese Urkunde wieder ausgehändigt werden. Für Hermann von Gelnhausen siegelt sein Vetter Heinz Ledenther, Schultheiß von Fulda. Eckhardt siegelt selbst.
Siegler
Heinz Ledenther, Eckhardt von Gelnhausen
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, beide Siegel beschädigt anhängend
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.