HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 35

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bestätigung der Zunftordnung für die Lohgerbermeister durch Johann von Merlau, Abt von Fulda

Datierung 

1429 Oktober 27

Originaldatierung 

Datum anno domini Millesimo Quadringentesimo vicesimonono uff sente Symons et Jude abint der heilgen aposteln

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass die Meister der Lohgerber mit der Zunftordnung, die Abt Friedrich [von Romrod, 1383-1395] ausgestellt hat, vor ihn gekommen sind. Abt Johann bestätigt den Lohgerbern ihre Rechte. Zum Ersten das Recht von anderen MItgliedern 6 Pfennige zu pfänden, sollten sie sich nicht an die Regeln der Zunft halten. Wer MItglied in der Zunft werden möchte, soll dem Abt 2 Gulden, 2 Pfund Wachs und 2 Kannen Wein entrichten, ebenso soll dies den Loherbern in ihre Zunft gegeben werden. Gerbt einer ohne Zustimmung der Zunft, so soll ihm das Leder abgenommen werden. Wer eine illegal gegerbte Haut (schelmische hut) kaufe, solle als Strafe vier Schilling Pfennig sowohl an den Abt, als auch an die Zunft zahlen. Auch soll kein Lohgerber von einem auswärtigen Schlachter Haut kaufen. Will einer, dessen Vater kein Meister der Lohgerber ist, das Handwerk erlernen und in die Zunft eintreten, so braucht er einen Leumund. Ebenso ein auswärtiger Lohgerber, der die Tochter eines Meisters heiratet und sich in Fulda niederlassen will.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel anhängend

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.