Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verkauf einer Gülte an Berthold Mulnar, seine Frau und Kinder durch die Stadt Fulda
Datierung
1400 März 17
Originaldatierung
Nach Cristis geburt vierzehen hundert iare an sente gertrudis tage der heiligen jungfrauwen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Bürgermeister, Schöffen und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Berthold (Tolden) Mulnar von Nüst (Nueste), seine Frau Else und ihre Kinder Hermann und Else eine Gülte von 15 Gulden, die jährlich je zur Hälfte auf Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] fällig wird, für 150 Gulden, die gänzlich bezahlt worden sind, verkauft haben. Die Gülte soll bei den vier genannten Personen bleiben und auch beim Tode einer oder mehrere nicht auf andere Erben übergehen, sondern entsprechen an den oder die noch lebenden gänzlich ausbezahlt werden. Nach dem Tod aller vier Familienmitglieder fällt die Gülte wieder an die Stadt. Als Bürgen setzt die Stadt die Bürgermeister und Räte, die der Stadt vorstehen ein. Im Falle einer säumigen Zahlung sollen die Käufer unverzüglich in einer öffentlichen Herberg in Fulda Einlager nehmen, in die ihnen dann die Bürgen die säumigen Zahlungen entrichten werden. Die Käufer sollen so lange in der Herberge bleiben, bis ihnen die Gülte bezahlt sowie jeglicher finanzieller Schaden, wie Kost, Logis, Botenlohn, ausgeglichen wurde.
Siegler
Die Aussteller mit dem Stadtsiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde mit einem Einschnitt ungültig gemacht.
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.