Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung von Hans und Tile Habersack mit dem Sulzhof durch Dekan Gerlach von Johannesberg
Datierung
1447 Mai 25
Originaldatierung
Datum anno domini mille°cccc°quadra° septimo urbani pape
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gerlach, Dekan des Klosters Johannesberg, bekundet, dass er mit Zustimmung von Abt Hermann [von Buchenau] von Fulda den Sulzhof an Hans Habersack und seinen Sohn Tile erblich mit allen Zugehörungen verlehnt hat. Als Zinsen sollen sie jährlich in das Seelgerät des Klosters 24 Viertel Weizen, halb Korn, halb Hafer in das Kornhaus zu <...>, dem Probst zu St. Michel 16 Tornosen, an die Küsterei zu St. Michael 14 <...>. Der Hof mit den Wiesen soll bestellt, der zugehörige Wald gehegt werden. Nach dem Tod von Hans und Tile wird das Kloster unter den Nachkommen einen geeigneten Nachfolger wählen, der von den anderen Erben nicht bedrängt oder behindert werden soll. Stirbt dieser Nachfolger, sollen dessen Erben von der Zahlung des Besthaupts befreit sein und dem Kloster Fulda lediglich einen Gulden entrichten.
Siegler
Der Aussteller mit seinem und dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, stellenweise vermodert und nicht mehr lesbar, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Teile der Urkunde sind zerstört, viele Buchstaben wurden nachträglich nachgezeichnet.
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.