Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Friedensschluss zwischen den Landgrafen von Thüringen und Graf Friedrich von Henneberg einer- und denen von Weyhers andererseits
Datierung
1407 Februar 23
Originaldatierung
Nach sente peters tage kathedram genannt noch Crists gebort virtzehenhundert iar in dem sybenden jar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Brüder Friedrich und Wilhelm, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen zu Meißen, bekunden zusammen mit Graf Friedrich von Henneberg, dass sie einen Frieden geschlossen haben mit Hans, Hermann, Johann d. Jüngere, Hermann d. Jüngere, alle von Ebersberg genannt von Weyhers, und Gyse und Eberhard von Weyhers. Der Frieden soll entweder solange gelten bis einer der von Weyhers ihn oder einer der Aussteller ihn aufsagt. Alle anderen sind an die Aufsagung gebunden. Nach der Aufsagen sollen zunächst 14 Tage und Nächte ohne Fehdehandlungen verstreichen.
Siegler
Die Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Deutsch, drei aufgedrückte Papiersiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.