HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 8

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bestimmung von Schiedsleuten in einer Streitsache zwischen Albrecht Münch und der Stadt Fulda durch das kaiserliche Hofgericht

Datierung 

1367 November 18

Originaldatierung 

Nach Cristes geburt druczehenhundert und in dem siben und sechtzigsten iare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Burkhard, Burggraf von Magdeburg und Graf zu Hardeck, kaiserlicher Hofrichter, bekundet, dass vor ihm Albrecht Münch von Karlstadt einer- und Wigand von Gelnhausen (Geylinhusen), Schultheiß zu Fulda, und Johannes Taxtal von Fulda für sich und stellvertretend für Bürgermeister, Schöffen und Räte von Fulda andererseits gekommen sind. Burkhard hat bestimmt, dass beide Parteien je zwei Erbmannen als Schiedsleute ernennen mögen. Albrecht soll mit diesen Erbmannen vor dem Gericht mit Worten und Briefen erläutern, wie es zu den Anschuldigungen gekommen sei. Die Stadt Fulda soll ebenfalls mit den gewählten Erbmannen ihre Sicht durch Worte und Briefe, oder wie es ihr beliebt, darlegen. Die vier Schiedsmänner sollen danach einen Schiedsspruch in der Sache finden. Können sich die vier nicht auf ein Urteil einigen, soll Ulrich [IV.] von Hanau als Obmann hinzugenommen werden. Das Urteil soll spätestens 14 Tage nach Weihnachten gefällt und bindend für beide Parteien sein (on alle widerrede). Zur Verkündung des Urteils sollen sich beide Parteien resp. die Stellvertreter der Stadt Fulda, in Frankfurt oder Hanau einfinden. Wird Albrecht Recht gegeben soll ihm die Stadt Fulda all seine Forderungen gewähren, im umgekehrten Fall solle dieser auf alles verzichten.

Siegler 

Der Aussteller mit dem Siegel des Hofgerichts

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, papiergedecktes Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.