HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 13

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Rat- und Schöffen der Stadt Fulda einer- und der Gemeinde und Handwerkerschaft über Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben des Rates der Stadt Fulda

Datierung 

1384 August 5

Originaldatierung 

Datum anno domini millesimo trecentesimo octuagesimoquarto in die sancti oswaldi regis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er jegliche Streitigkeiten und Zwietracht zwischen Rat und Schöffen einer- und Gemeinde und Handwerkern andererseits wie folgt geschlichtet hat: Der Abt und Dekan Martin haben sich mit jeweils zwei Vertretern aus dem Rat, dem Schöffenkolleg, der Gemeinde und aus jeder Zunft zusammengesetzt und sich die jeweiligen Anschuldigungen und Klagen angehört. Der amtierende Rat soll Geschoss-, Rent- und Gefällezahlungen des laufenden Jahres wie gewohnt einziehen und ausgeben bis zu der Zeit, wenn von den Bürgern ein neuer Rat gewählt wird. Der alte Rat hat dann dem neuen Rechenschaft über alle Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Dies bedeutet auch, dass der Rat vortan unter Eid schwören soll in Ehre und mit Wahrheit für die Stadt Fulda zu handeln. Auch für die Vorgänger der amtierenden Ratsleute sollen die Rechnungen geprüft werden, dies betrifft ebenso längst verstorbene Mitglieder. Die Rechnungsbücher sollen dann immer dem jeweiligen neuen Rat übergeben werden. Der Rat soll sich folgendermaßen zusammensetzen: Zwei Männer aus dem Schöffenkolleg und sieben aus Gemeinde und Handwerk. Zu diesen neun sollen jeweils aus der Gemeinde und aus jeder Zunft zwei Männer dem Rat bei besonderen Entscheidungen und in Notlagen zur Seite stehen. Die Ratswahlen sollen jährlich an dem gleichen Tag, wie es bisher Gewohnheit war, stattfinden. Die neun gewählten Räte sollen Abt, Kloster und Stadt die Treue schwören und dass sie alles zum Besten ihrer Bürger, ob arm oder reich, entscheiden werden. Zu den Aufgaben des Rates gehört es, dass von den neunen vier Mann und ein Schöffe die Geschoss-, Rent- und Gefällezahlungen einnehmen und ausgeben sollen, zum Wohle der Stadt. Niemand darf von den Zahlungen ausgenommen werden, kein Ratsmann, weder ein Armer noch ein Reicher. Die vier Räte sollen alle Einnahmen und Ausgaben in den Geschossbüchern festhalten, die dem neuen Rat wieder ausgehändigt werden. Die anderen fünf Ratmänner sollen sich um alle anderen Belange der Stadt kümmern, wie Briefe ausstellen (als mit brieven reden antworten tzu gebin) oder Ansprechpartner für Baumeister, Kirchenmeister, Spendenmeister und Pfarrer sein. Es wird erneut betont, dass niemand, ob arm oder reich, von einer Steuerschuld befreit werden oder sich freikaufen kann. Sollte einer der vier Schöffen im Rat sterben oder aus anderen Gründen seinen Ratsposten nicht mehr wahrnehmen können, so soll innerhalb von vier Wochen vom Schöffenkolleg ein geeigneter Nachfolger gewählt werden. Ist dies nicht möglich darf der Abt von Fulda einen Mann bestimmen.

Siegler 

Der Aussteller, Dekan und Konvent mit dem Konventssiegel

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.