HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 16

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bestätigung der Zunftordnungen für die Schneidermeister in Fulda durch den Abt von Fulda

Datierung 

1386 Juli 13

Originaldatierung 

Geben nach Cristi geburt druczenhundert in in dem ses und achtzigisten iare an sente margareten tage der heiligen Jungfrauwen

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Rechte der Schneiderzunft, die sein Vorgänger Abt Heinrich von Hohenberg [1315-1353] sel. der Zunft einst verliehen hatte, bekräftigt und erneuert hat. Wer in die Zunft aufgenommen werden möchte soll jeweils an den Abt und an die Zunft 1 Pfund Heller und 2 Kannen Wein entrichten. Auswärtige Schneidermeister, die in Fulda handeln wollen, sollen dem Abt eine Kanne Wein und Wachs entrichten, zur Anerkennung der Meisterschaft. Ebenso sollen dies fuldische Schneidermeister tun, die länger als ein Jahr aus der Stadt fortgezogen waren. Arbeitet ein Schneider ohne Willen und Zustimmung der Zunft in Fulda, so dürfen die Mitglieder der Zunft diesen pfänden und zwar 10 Schillinge Pfennige fuldischer Währung für den Abt und zwei Pfund Wachs für die Handwerker.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegelrest anhängend

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Urk. 5

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.