Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bestätigung der Zunftordnung für die Lohgerbermeister durch den Abt von Fulda und Insert des Zunftbriefes seines Vorgängers
Datierung
1392 Juli 11
Originaldatierung
Datum anno domini m°ccc° lxxxxsecundo feria quinta post kiliani et socios eius
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Rechte der Lohgerberzunft, die sein Vorgänger Abt Heinrich [von Hohenberg, 1315-1353] sel. der Zunft einst verliehen hat, bekräftigt und erneuert hat. Der Brief Abt Heinrichs ist im Folgenden inseriert. Darin bekundet Abt Heinrich, dass er mit Rat seines Dekans Dietrichs und des gesamten Konvents alle Rechte und Gewohnheiten, die die Lohgerber bisher hatten bekräftigt und bestätigt hat. Wer sich nicht an die Rechte der Zunft hält, darf durch die Zunftmitglieder mit 6 Pfennigen gepfändet werden. Wer MItglied in der Zunft werden möchte, soll dem Abt 15 Schilling Pfennige, 2 Pfund Wachs und 2 Kannen Wein entrichten, ebenso soll dies den Lohgerbern in ihre Zunft gegeben werden. Gerbt einer ohne Zustimmung der Zunft, so soll ihm das Leder abgenommen werden. Wer eine illegal gegerbte Haut (schelmische hut) kaufe, solle als Strafe einen Schilling Pfennig sowohl an den Abt, als auch an die Zunft zahlen. Die Urkunde Abt Heinrichs datiert 1338 April 7 (Datum anno domini m°ccc° xxxviii feria tertia post dominicam palmarum).
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Zeitgleiche Abschrift der Urkunde 21a, Pergament, ohne Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.