Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verkauf einer Gülte an Kunigunde Teschen durch die Stadt Fulda
Datierung
1398 Oktober 2
Originaldatierung
Datum anno domini m°ccc° xc°octavo quarta feria proxima post diem beati michaelis archangelis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Bürgermeister, Schöffen, Stadt und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Kunigunde (Kunne), Witwe des Hans Teschen, sowie dessen nächsten Erben Sippel Herzing (Herzchin), Konrad Slope und Hans Eckhard, alle Bürger zu Fulda, eine jährlich Gülte von 9 Gulden, je zur Hälfte fällig auf Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] für 90 Gulden verkauft haben. Die Gülte soll an Kunigunde fallen so lange sie lebt und nach ihrem Tod anteilig an die nächsten Erben fallen, bis die 90 Gulden abgetragen sind. Die 90 Gulden werden zum Nutzen und für notwendige Ausgaben der Stadt Fulda verwendet. Die Gülte kann jährlich einen Monat vor Walpurgis oder einen Monat vor Michaelis gegen das gezahlte Hauptgeld wiederzurückgekauft werden. Nach Kunigundes Tod können auch deren Erben die Gülte wieder an die Stadt verkaufen, müssen den Verkauf jedoch auch entweder einen Monat vor Walpurgis oder Michaelis ankündigen. Für die Zahlung der Gülte oder, im Falle des Verkaufs, des Hauptgeldes bürgen Bürgermeister und Vormünder der Stadt Fulda
Siegler
Die Aussteller mit dem Stadtsiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde mit zwei Einschnitten ungültig gemacht.
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.