HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 26

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Verkauf einer Gülte an Kunigunde Teschen durch die Stadt Fulda

Datierung 

1398 Oktober 2

Originaldatierung 

Datum anno domini m°ccc° xc°octavo quarta feria proxima post diem beati michaelis archangelis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Bürgermeister, Schöffen, Stadt und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Kunigunde (Kunne), Witwe des Hans Teschen, sowie dessen nächsten Erben Sippel Herzing (Herzchin), Konrad Slope und Hans Eckhard, alle Bürger zu Fulda, eine jährlich Gülte von 9 Gulden, je zur Hälfte fällig auf Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] für 90 Gulden verkauft haben. Die Gülte soll an Kunigunde fallen so lange sie lebt und nach ihrem Tod anteilig an die nächsten Erben fallen, bis die 90 Gulden abgetragen sind. Die 90 Gulden werden zum Nutzen und für notwendige Ausgaben der Stadt Fulda verwendet. Die Gülte kann jährlich einen Monat vor Walpurgis oder einen Monat vor Michaelis gegen das gezahlte Hauptgeld wiederzurückgekauft werden. Nach Kunigundes Tod können auch deren Erben die Gülte wieder an die Stadt verkaufen, müssen den Verkauf jedoch auch entweder einen Monat vor Walpurgis oder Michaelis ankündigen. Für die Zahlung der Gülte oder, im Falle des Verkaufs, des Hauptgeldes bürgen Bürgermeister und Vormünder der Stadt Fulda

Siegler 

Die Aussteller mit dem Stadtsiegel

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde wurde mit zwei Einschnitten ungültig gemacht.

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.