Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Klage der Schuhmacher in Fulda über den Verkauf von Schuhen durch nichtzünftige Schuhmacher
Datierung
1318 Juni 19
Originaldatierung
Nach Gottes geburth tausent Jahr, dreyhundert Jahr in dem Achtzehenten Jahr, an dem Montag vor Sanct Johannes Tage des Tauffers
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, bekundet, dass das Gericht in Fulda vor den Schöffen und aller Anwesenden der Klage der Schuhmacherzunft zu Fulda Recht gegeben hat. Kein Schuhmacher, der nicht Mitglied der Zunft ist, darf innerhalb der Bannmeile Schuhe verkaufen. Weiterhin folgen Bestimmungen über das Anfertigen der Schuhe und die Echtheitsprüfung durch einen Richter.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.