Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung des Wilhelm Bart mit einem Haus in Hünfeld durch den Kanoniker David Mangold
Datierung
1614 März 20
Originaldatierung
Geschehen Donnerstags vor Palmarum Nach der geburtt Christi im Sechszehnhundert undt vierzehenden Jahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
David Mangold (Mangolttus), Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass Wilhelm Bart, Bürger daselbst, nach dem Tod seines Vaters Veit (?) ein Drittel seines Hauses geerbt habe. Die anderen zwei Drittel habe er seinen Brüdern Kaspar und Hans erblich für je 148 Gulden zu je 44 Böhmisch abgekauft. Wilhelm hat nun darum gebeten, dass er, seine Frau Barbara und beider Erben mit dem ganzen Haus von David Mangold belehnt werde. David Mangold belehnt ihn daraufhin mit dem Haus und allen Zugehörungen. Sie sollen das Haus zu ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 15 Böhmisch, ein Paar Hähne und eine Gans zu entrichten. Der Dekan Johann Mihm und das Kapitel des Stifts wurden gebeten, die Lehnschaft mit dem Konventsiegel zu bestätigen.
Siegler
Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.