HStAM Bestand Urk. HLB Fulda Nr. 153

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Belehnung der Brüder Otto mit Teilen von Gütern aus dem Heiligkreuzgut bei Motzbach durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld

Datierung 

1621 Februar 24

Originaldatierung 

Der geben ist auff den tag des heiligen apostelns Matthiae undt nach Christi unsers seligmachers geburt anno 1621

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie die Brüder Kaspar und Karges Otto, Einwohner von Motzbach (Motzes), sowie ihre Frauen Agnes und Barbara mit zehn Beeten am gemeinen Weg, einem Acker am Mitbach und einem neuen Acker, alle Teile des Heiligkreuzguts, erblich belehnt haben. Die Güter haben sie von ihrer Mutter und Schwiegermutter Margarethe Otto für 29 Gulden (Rinden) gekauft. Da die Güter vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig sind, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Lehensleute sollen die Güter nach ihrem Nutzen gebrauchen und gut bewirtschaften. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 6 Maß Korn und 6 Maß Hafer zu entrichten. Sollten die Güter oder Teile davon verkauft oder als Erbe an einen Nachkommen fallen, sollen die neuen Besitzer für den Empfang des Lehens das übliche Lehngeld bezahlen.

Siegler 

Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.