Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung der Brüder Otto mit Teilen von Gütern aus dem Heiligkreuzgut bei Motzbach durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld
Datierung
1621 Februar 24
Originaldatierung
Der geben ist auff den tag des heiligen apostelns Matthiae undt nach Christi unsers seligmachers geburt anno 1621
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie die Brüder Kaspar und Karges Otto, Einwohner von Motzbach (Motzes), sowie ihre Frauen Agnes und Barbara mit zehn Beeten am gemeinen Weg, einem Acker am Mitbach und einem neuen Acker, alle Teile des Heiligkreuzguts, erblich belehnt haben. Die Güter haben sie von ihrer Mutter und Schwiegermutter Margarethe Otto für 29 Gulden (Rinden) gekauft. Da die Güter vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig sind, haben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Lehensleute sollen die Güter nach ihrem Nutzen gebrauchen und gut bewirtschaften. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 6 Maß Korn und 6 Maß Hafer zu entrichten. Sollten die Güter oder Teile davon verkauft oder als Erbe an einen Nachkommen fallen, sollen die neuen Besitzer für den Empfang des Lehens das übliche Lehngeld bezahlen.
Siegler
Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.