Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verkauf der halben Mühle zu Leimbach an Gangolf und Sybille Knauff durch Adam Knauff und Belehnung durch Stift Heiligkreuz in Hünfeld
Datierung
1612 April 12
Originaldatierung
So geschehenn donnerstags vor den kal im Sontag den 12ten Aprilis Anno Domini 1612
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Mihm, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Adam Knauff, Einwohner von Leimbach, den halben Teil an der Obermühle bei Leimbach mit allen Zugehörungen an seinen Sohn Gangolf, seine Frau Sybille und beider Erben für 400 Gulden (Florinden) zu je 44 Böhmisch verkauft hat. Da der Hof vom Stift Heiligkreuz lehnsrührig ist, haben Dekan und Kapitel zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Die Käufer werden mit dem Teil der Mühle und allen Zugehörungen erblich belehnt und sollen die Mühle zu ihrem Nutzen gebrauchen, wie es bisher Gewohnheit war, ohne dem Stift Schaden zuzufügen. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis ein Schock Geld, ein Viertel Weizen, ein halbes Viertel Hafer, ein Sommerhahn, eine halbe Gans und ein halbes Fasnachtshuhn zu entrichten. Sollte der Besitzer der anderen Hälfte der Mühle oder seine Nachkommen seinen Teil verkaufen wollen haben Gangolf und seine Nachkommen ein Vorkaufsrecht.
Siegler
Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.