Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung von Hans und Elsa Ott mit einem Haus in Hünfeld durch den Hünfelder Kanoniker David Mangold
Datierung
1616 Januar 28
Originaldatierung
So geschehen den 28. Januarii <...> Anno Domini Ihm Sechzehnhunderten unnd Sechzehenden
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
David Mangold (Mangoldus), Kanoniker des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld, bekundet, dass er mit Wissen und Zustimmung von Dekan und Kapitel sein Haus vor dem Fullertor in Hünfeld mit allen Zugehörungen an Hans Ott, Bürger von Hünfeld, seine Frau Elsa und beider Erben erblich verlehnt hat. Die Einnahmen sollen zum Nutzen und zur Besserung des David Mangold und seiner Nachkommen verwendet werden. Hans Ott hatte das Haus zuvor von Appolonia Bischoff gekauft. Das Haus darf ohne Wissen und Zustimmung von David Mangold oder seinen Nachkommen nicht verkauft oder verpfändet werden. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis 16 Gnacken für die Pfründen des David Mangold und seinen Nachkommen zu entrichten.
Siegler
Dekan und Kapitel mit dem Konventssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.