Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung von Heinz und Imma Seiblen durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld
Datierung
1564 Juli 10
Originaldatierung
Der geben ist Nach Christi unnsers lieben herrnn und erlosers geburt funffzehenhundert sechzigk vier iahr Montags nach kiliani
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Magister Johann Bien, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie ein Drittel an ihrem Gut in (Schwingers?), das Heiligkreuzgut genannt, an Heinz Seiblen und seine Frau Imma sowie beider Erben verlehnt haben. Heinz Seiblen hat das Gut von seiner Schwester Katharina und deren Mann Johann Caspar, beide verstorben, geerbt. Die neuen Lehensleute sollen das Gut zu den gleichen Bedingen mit allen Zugehörungen und Nutzen, wie die Vorgänger innehaben. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis drei Viertel Korn, 4 Gnacken Pfennige und 1 Schneeberger Pfennig zu entrichten. Das Gut soll bebaut und bewirtschaftet werden ohne, dass dadurch dem Stift Schaden entsteht. Es darf nicht weiterverlehnt oder verkauft werden ohne Zustimmung des Stifts.
Siegler
Die Aussteller mit dem Konventsiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.