Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung der Konne Veit durch das Stift Heiligkreuz in Hünfeld
Datierung
1568 Februar 3
Originaldatierung
Auff den dritten tagk des monats Februarii und nach der geburt Cristi unsers seligmachers Tausent funff hundert und in dem acht und sechtzigisten ihare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie an Konne Veit, Witwe des Jost Veit, mit einem Acker arthaften Landes bei Wolferts (Wolffarts), der an Andreas Retters Acker stößt, einen Acker zu drei Metzen zwischen den Äckern von Andreas und Georg Retter und an den Pfarrgarten stoßend, verlehnt haben. Konne soll die Äcker mit allen Zugehörungen und Nutzen erbrechtlich gebrauchen, so wie es bisher Gewohnheit war. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 3 Böhmisch fällig. Mit Zustimmung der Lehnsherren darf sie die Äcker auch jederzeit verkaufen. Die neuen Besitzer müssen jedoch die Lehnschaft des Stifts Hünfeld anerkennen und die Äcker als Lehen vom Stift empfangen.
Siegler
Die Aussteller mit dem Konventsiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.