HStAM Bestand Urk. HLB Fulda Nr. 89

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Belehnung des Friedrich von Haun mit Burg und Stadt Haun durch Johann II. von Henneberg, Abt von Fulda

Datierung 

1538 Januar 12

Originaldatierung 

Geben auf Sonnabent nach der heiligen dreien konigen tag und nach Christi unsers lieben herrn geburt im funfzehenhundert unnd acht unnd dreissigsten iar

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass Friedrich von Haun als ältester des Geschlechts gebeten hat, Burg und Stadt Haun mit allen Zugehörungen vom Kloster Fulda als Lehen zu empfangen. Laut einer Urkunde von 14771 wurden Burg und Stadt Haun an das Kloster Fulda verpfändet. Mit Zustimmung von Friedrichs Vettern Martin und Albrecht soll Friedrich als Familienältester des Lehen nun innehaben, mit allen Zugehörungen und allem, was von den Vorfahren geerbt wurde. Er verpflichtet sich die Gewohnheiten und Rechte zu beachten.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel anhängend

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. die Urk. Von 1477 Juli 10 in HStAM, Urk. 75, Nr. 1138: Die Brüder und Vettern Heinrich, Georg (Jorig), Wilhelm, Wilhelm, Johann und Philipp der Jüngere von Haun (Hune) bekunden, dass Frowin von Haun 1422 Januar 14 (vierzehenhundert und zweyundzwentzig jare uff Felicis in pincis tagk) mit Zustimmung seiner Verwandten dem Kloster Fulda Burg, Stadt und Dorf Haun [Burghaun] für 1724 Gulden verpfändet hatte und sie nun unter Vermittlung von Hertnid vom Stein, Domdekan von Bamberg, von Johann [von Henneberg], Abt von Fulda, in Anbetracht der von ihren Vorfahren und ihnen geleisteten und noch zu leistenden Dienste vom Abt einen Nachlass in Höhe von 324 Gulden auf die Pfandsumme erhalten haben. Die Pfänder bleiben unverändert. Auch der von den Brüdern Georg und Wilhelm von Haun mit dem verstorbenen Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, über 550 Gulden abgeschlossene Pfandvertrag bleibt gültig. Eine Ablösung dieser 550 Gulden ändert nichts an der Verpfändung durch Frowin; insbesondere bleiben Abt und Kloster ihre Rechte an der Burg Haun erhalten.

Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.