Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Belehnung des Klaus Eckhard mit dem Gut zu Motzbach durch Philipp Schenck zu Schweinsberg, Abt von Fulda
Datierung
1542 Juli 1
Originaldatierung
In unser stat Fulda sampstags nach Petri und Pauli im fünfzehenhundert zwey und viertzigisten Jahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Klaus Eckhard, Bürger von Hünfeld, seine Frau Gele und beider Erben mit dem Gut zu Motzbach belehnt hat. Klaus Eckhard hat das Gut von seinem Vater geerbt, der dies zusammen mit den übrigen Schenkwaldischen Lehen erbkäuflich erworben hat. Die Erben des Klaus Eckhard sollen die Güter, so oft es auch sein mag, von den Nachfolgern des Abts als Lehen empfangen.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.