Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verkauf einer halben Wiese an Kurt Ludwig durch Heinrich Rusener gen. von Sassen
Datierung
1438 September 8
Originaldatierung
Gegebin nach cristi unsirs herrn geburt dusent iare fierhundert iare und dar nach in dem acht und drisigesten iare uff unser lieben frawen dag als sy geborn wart
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Wilhelm von Buchenau bekundet, dass Heinrich Rusener gen. von Sassen, Bürger von Hünfeld, und seine Frau Adelheid an Kurt Ludwig, Bürger von Hünfeld, seine Frau Else und beider Erben eine halbe Wiese zu Sassen für 52 Gulden, die gänzlich bezahlt worden sind, erblich und ewiglich verkauft haben. Da die Wiese von Wilhelm von Buchenau lehnsrührig ist, gibt er zu dem Verkauf seine Zustimmung und belehnt die Käufer mit der Wiese sowie allen Zugehörungen nach bisheriger Gewohnheit. Jeder Partei kann dieses Geschäft wieder rückgängig machen. Wollen die Verkäufer die Wiese wieder, so müssen sie den Käufern die ganze Summe wieder zurückerstatten. Auch die Käufer können die Wiese wieder zurückgeben und müssen dann ebenfalls die Kaufsumme gänzlich zurück bekommen. Konrad, Sohn der Verkäufer, hat ebenso seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt. Für Heinrich, Adelheid und Konrad Rusener siegelt Engelhart, Pfarrer von Hünfeld.
Siegler
Wilhelm von Buchenau, Engelhart, Pfarrer von Hünfeld
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Löcher durch Moderschaden, stellenweise nicht mehr lesbar.
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.