KreisA HG Bestand Slg. 102 Nr. 446

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Beschreibung: Fallakte (allgemein)

Identifikation (Fallakte)

Titel 

Glahn, Hans Otto

Laufzeit 

1928-1932

Angaben zur Person

Personenname 

Hans Glahn

Geburtsdatum 

1. April 1895

Geburtsort 

Le-Ban-St-Martin bei Metz

Sterbedatum 

August 1979

Religion 

evangelisch-lutherisch

Beruf 

Jurist

Biografische Angaben 

Hans Otto Glahn ist der Sohn des späteren Generalleutnants. Zur Zeit seiner Geburt war sein Vater Hauptmann und Lehrer an der Kriegsschule in Metz. Mglw. war Bismarcks Glahns Pate, zumindest ist eine handschriftliche Karte von Bismarck bekannt, die aus Glahns Patenbrief entnommen wurde.
Hans Otto Glahn studierte Rechtswissenschaften und trat anschließend (1922) in den preußischen Staatsdienst ein. 1923 wurde er Regierungsreferendar ernannt. Von 1926 bis 1929 war er Regierungsassessor beim Landratsamt im Landkreis Siegen, bevor er kommissarisch am 19. Februar 1929 als Landrat nach Usingen berufen wurde. Der Kreistag wählte ihn 1929 mit den Stimmen der SPD, dem Zentrum und der Liste der Beamten und Handwerker gegen die Stimmen der Hessen-Nassauischen Bauernpartei zum Landrat. Am 7. September 1929 erfolgte die erfolgte Ernennung. Am 4. Februar 1932 wechselte Glahn als kommissarischer Landrat in den Landkreis Eschwege, die Ernennung wurde ihm jedoch am 15. Februar 1932 aufgrund seiner SPD-Mitgliedschaft verweigert. So wechselte er im Oktober 1932 in das Regierungspräsidium Köslin, doch mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde er aus dem Staatsdienst entlassen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er 1945 als Oberkreisdirektor des Landkreis Ammerland eingesetzt. Am 22. Dezember 1947 trat er sein neues Amt als Oberstadtdirektor in Göttingen an. Seine Amtsführung war jedoch stark umstritten, sogar die SPD versagte ihm ihre Gefolgschaft. Am 29. Januar 1949 verabschiedete der Göttinger Rat eine Resolution, in der festgestellt wurde, dass Glahn nicht fähig sei, die Geschäfte der Stadt ordnungsgemäß zu führen. Allerdings hatte die SPD-Fraktion bei Beschlussfassung bereits aus Protest das Plenum verlassen. Nach einem Disziplinarverfahren wurde Glahn nach 14-monatiger Amtszeit in den Ruhestand versetzt. Glahn wehrte sich gegen die Pensionierung vor Gericht und erreichte 1953 die Nachzahlung von 48.000 DM.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Gregor Maier: Zwischen Verwaltung und Politik. Jahrbuch des Hochtaunuskreises 2009. ISBN 978-3-7973-1110-8, S. 81.
Klaus Wettig: Spurensuche und Fundstücke: Göttinger Geschichten, 2007, ISBN 3-8353-0122-5, Seite 236–237, Online abgerufen am 3. April 2017
Usinger Anzeiger, 6. und 15. Februar 1932.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.