HStAM Bestand Urk. 1 Nr. 1719

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Eheabsprache für Graf Wilhelm von Katzenelnbogen und Irmgard von Isenburg

Datierung 

1276-77

Alte Archivsignatur 

Schublade 81 Nr. 66

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Ludwig, Herr zu Isenburg, und Gräfin Margarethe von Katzenelnbogen setzen untereinander fest, daß Margarethes Sohn Wilhelm Ludwigs Tochter Irmgard heiratet. Ludwig gibt seiner Tochter als Mitgift (pro dote) seiner Dörfer und Gerichte Bornich, St. Goarshausen (Husen apud Sanctum Goarem), Patersberg, Offenthal und Werl mit allen zugehörigen Einkünften und Rechten, wie sie Ludwig und sein Vater Heinrich von Isenburg innehaben. Aus diesen Dörfern und Gerichten soll Irmgard jährliche Einkünfte von 50 Kölner Mark im Werte von 500 Mark erhalten; was an den 50 Mark fehlt, soll anderweitig beigebracht werden. Wenn die gen. Kinder mündig geworden und zum Vollzug der Ehe fähig sind, wird Ludwig außerdem 100 Kölner Mark oder jährlich 10 Mark, aus anderen Gefällen zahlbar, hinzufügen. Die gen. Dörfer werden der Gräfin Margarethe schon vor dem Vollzug der Ehe übergeben; von den Einkünften, die ihr hieraus unmittelbar zufließen, braucht sie an keinen anderen etwas zu verabfolgen, es sei denn freiwillig. Wenn jedoch eines der Kinder vor Vollzug der Ehe stirbt und Margarethe dann die gen. Dörfer und Gerichte zurückbehält, ist sie innerhalb des nächstfolgenden Jahres verpflichtet, an Ludwig oder seine Erben die Summe Geldes, die Graf Eberhard von Katzenelnbogen und Gottfried von Eppstein d. J. festsetzen, an dem von diesen bestimmten Tage zu zahlen; tut sie es nicht, können sich Ludwig, seine Tochter oder ihre Erben an den gen. Dörfern schadlos halten. Überlebt Irmgard Vater und Mutter, erbt sie wie die übrigen Kinder. Die Gräfin Margarethe setzt ihrem Sohn Wilhelm und der Irmgard zur Ehe (pro dote) 600 Kölner Mark aus, wofür sie ihnen jährlich 60 Mark von ihrem Hof Reinheim anweist. Wird Irmgard in diesen Gütern irgendwie beeinträchtigt oder befehdet, muß sie sich und ihren Besitz von der Stadt Reinheim aus mit ihren Freunden schützen und verteidigen. Zur Sicherung dieser Abmachung stellt Ludwig der Gräfin eines Bürgschaft von 1000 Kölner Mark und sein Vater Heinrich von Isenburg, Gottfried von Eppstein d.J., Kuno von Reifenberg, Heinrich gen. S?ze, die Brüder Hiltwin und Heinrich von Elkershausen, Hiltwin d.J., Markolf Rudel, Heinrich Eppe und Lenzmann von Villmar verbürgen sich, wenn Ludwig dieses Verlöbnis widerruft, ein Einlager in Katzenelnbogen zu halten, bis entweder alles wie oben erwähnt erfüllt wird oder die 1000 Mark gezahlt sind. Margarethe leistet die gleiche Bürgschaft und stellt als Bürgen ihren Vater, Graf (Wilhelm) von Jülich, Graf Eberhard von Katzenelnbogen, Gottfried von Eppstein, Heinrich von Katzenelnbogen gen. vom Turm und seinen Bruder Hermann, Heinemann Knebel, Thielmann, Johann Kesselhut, Erwin von Lohrheim und seinen Bruder Dietrich, die gegebenenfalls Einlager in Villmar halten müssen. Wenn ein Bürge stirbt, muß er binnen Monatsfrist durch einen anderen ersetzt werden. Siegel der Aussteller und der Grafen Wilhelm von Jülich, Eberhard von Katzenelnbogen sowie Heinrichs von Isenburg und Gottfrieds von Eppstein.

Siegler 

Isenburg, Herren, Heinrich II.; Isenburg-Cleeberg, Herren, Ludwig I.; Katzenelnbogen, Grafen, Margarete, Frau Diethers V., geb. Gräfin von Jülich; Jülich, Grafen, Wilhelm IV.; Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard I.; Eppstein, Herren, Gottfried II.

Formalbeschreibung 

Stark moderbeschädigt, mit Löchern. Siegel fehlen.

Druckangaben 

Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 65, mit einigen sinnentstellenden Lesefehlern. Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 120 Nr. 216.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 12743

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunde