HStAM Bestand Urk. 54 Nr. 1848

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1465 April 08

Originaldatierung 

Geben uff montag noch dem helgin Palmtage 1465.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Gilbrecht von Schönborn, Sohn des † Gilbrecht, bekundet, daß ihm Graf Philipp v. K-D. gestattet hat, seinen Teil des Zehnten zu Niederheim bei Ruppertshofen, der vom Grafen lehnsrührig ist, zu versetzenGilbrecht gelobt, diesen Zehnten innerhalb der nächsten vier Jahre wieder einzulösen und sich durch nichts daran hindern zu lassen. Tut er das nicht, ist der Graf berechtigt, sich alle liegenden Güter Gilbrechts in Ort und Gericht Burgschwalbach, es sei Eigen oder Erbe, sowie alle Lehen, die Gilbrecht vom Grafen hat, anzueignen und so lange zu nutzen, bis er den Zehnten wieder eingelöst hat.

Siegler 

Siegel des Ausstellers

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Siegel

Druckangaben 

Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5336

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde