Identifikation (Urkunde)
Datierung
1465 April 08
Originaldatierung
Geben uff montag noch dem helgin Palmtage 1465.
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gilbrecht von Schönborn, Sohn des † Gilbrecht, bekundet, daß ihm Graf Philipp v. K-D. gestattet hat, seinen Teil des Zehnten zu Niederheim bei Ruppertshofen, der vom Grafen lehnsrührig ist, zu versetzenGilbrecht gelobt, diesen Zehnten innerhalb der nächsten vier Jahre wieder einzulösen und sich durch nichts daran hindern zu lassen. Tut er das nicht, ist der Graf berechtigt, sich alle liegenden Güter Gilbrechts in Ort und Gericht Burgschwalbach, es sei Eigen oder Erbe, sowie alle Lehen, die Gilbrecht vom Grafen hat, anzueignen und so lange zu nutzen, bis er den Zehnten wieder eingelöst hat.
Siegler
Siegel des Ausstellers
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel
Druckangaben
Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 5336
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Urkunde |