Identifikation (Urkunde)
Datierung
1446 Mai 15
Originaldatierung
D. uff den sonnentag Cantate 1446.
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Graf Philipp v. K. gibt seinem Hofmeister Wilhelm von Schönborn folgende Güter und Gülten zu Burglehen: das Haus oben am Mühlenturm zu Schwalbach, zwei Wiesen zu Schönborn, eine gen. Dudenwese und die andere am Crommenbaeum am Wege nach Bärbach, eine Wiese zu Zeuzheim (Zuytz-) gen. der Anspan, die zeitweilig Gemeindeweide des Dorfes gewesen ist, und 3 fl. vom gräfl. Zoll zu Kemel, jährlich zu Weihnachten fällig, welche mit 30 fl. ablösbar sind, die, dann mit Eigen in der Nähe des Schlosses Schwalbach wiederbelegt werden müssen. Die Güter, die des Grafen † Vater von Wiegand Stroß von Schönborn, wohnhaft zu Hadamar, zu Hahnstätten (Hoensteden) heimgefallen sind und vormals mit 50 fl. belegt waren und dann Wilhelm von Schönborn und seinen Lehnserben verliehen worden sind, übereignet der Graf an Wilhelm und erhält dafür von ihm folgende Eigengüter: eine Wiese zu Seelbach gen. Hobewese, ½ M. Weingarten am Bruch zu Hahnstätten bei Henne Roden und ½ M. Weingarten im Krautgarten (Kruyt-) bei Kuno Rudel (Rodelen). Diese Liegenschaften gibt der Graf an Wilhelm zu Lehen, dazu die Hälfte der zwei Mühlenwiesen zu Schönborn, die den Eltern des Grafen mit 60 fl. belegt worden sind, sowie den halben großen und kleinen Zehnten zu Niederheim, worin Wilhelm mit Gilbrecht d. Ä. und d. J., seinem Bruder und seinem Vetter, in Gemeinschaft sitzt. Lehnsverpflichtung Wilhelms. Rechtsvorbehalt des Grafen. Wilhelm verzichtet auf alle Lehen, die der † Dietrich von Schönborn von der K. Herrschaft innehatte.
Siegler
Siegel des Ausstellers
Formalbeschreibung
Ausfertigung, durch Einschnitte kassiert, Pergament, Siegel
Druckangaben
Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 4404
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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