HStAM Bestand Urk. 54 Nr. 929

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1410 November 14

Originaldatierung 

D. 1410 feria sexta post Martini episcopi.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Graf Johann v. K. bekundet, daß sein lieber Neffe und Schwager Graf Simon von Sponheim und Vianden, Graf Johann von Sponheim d. J., Johann von Isenburg, Herr zu Büdingen, und Friedrich, Herr zu Runkel, zwischen ihm und seiner Frau, der Gräfin Anna v. K., folgende Übereinkunft geschlossen haben: Stirbt Graf Johann vor seiner Frau Anna, dann fällt die auf ihn von seinem † Vater Graf Diether gekommene Grafschaft an Graf Philipp, ihren Sohn, vorbehaltlich des Wittums von Anna. Desgl. soll Philipp die halbe Grafschaft und Herrschaft, die Graf Eberhard v. K. gehörte, besitzen, die andere Hälfte jedoch Anna innehaben, solange sie lebt. Nach Johanns Tod soll Philipp die genannte Grafschaft des Schwiegervaters Graf Johanns von ihren Lehnsherren zu Lehen nehmen, deswegen aber seine Mutter Anna in ihrem Teil nicht bedrängen.Heiratet Anna nach dem Tode ihres Gemahls Graf Johanns v. K. erneut, dann sollen ihre Kinder aus dieser zweiten Ehe keinen Anteil an der Grafschaft haben, sondern mit Geld abgefunden werden. Heiratet Graf Johann nach dem Tode seiner Frau Anna wieder, dann gilt für die Kinder aus dieser Ehe das gleiche. Stirbt aber die Gräfin Anna vor Graf Philipp, dann sollen die Grafen Johann und Philipp die von Graf Eberhard überkommene Grafschaft gemeinsam besitzen. Erzielt Graf Johann mit seiner Frau Anna noch weitere Kinder, dann dürfen diese nur mit einer Summe Geld oder mit Schlössern entschädigt werden. Sterben die Gräfin Anna und Graf Philipp ohne Leibeserben, fallen beide Grafschaften dahin, wohin es rechtmäßig ist. Die Fahrhabe, die sich nach Graf Johanns Tod in den Schlössern der Grafschaft Eberhards vorfindet, ist gleicherweise zwischen Anna und Philipp zu teilen. Weitere Forderungen soll Anna dann nicht mehr stellen, aber auch ein Viertel von Graf Johanns nachgelassenen Schulden bezahlen.Die Amtleute und Burgmannen im Gebiete der Grafschaft Eberhards müssen die obigen Punkte beschwören und mitsamt den Turmhütern, Pförtnern und Wächtern der Schlösser nach dem Tode Graf Johanns Anna und Philipp huldigen.

Siegler 

Siegel des Grafen Johann, des Ritter Emicho von Bürresheim und des Herrn Johann Piner, Pastor zu Gerau

Formalbeschreibung 

Abschrift, Papier

Druckangaben 

Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 2646

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde