HStAM Bestand Urk. 54 Nr. 479

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1380 Mai 5

Originaldatierung 

D. 1380 Mai 5.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Rheingraf, Wienhart Weidemann und Johann Roich?z, Schöffen zu (Ober)wesel, bekunden, daß der Edelknecht Johann von Schönburg, Sohn des † Henne von Schönburg, dem Grafen Wilhelm v. K. die Hafergülte in der Vogtei Pfalzfeld, die er von ihm zu Lehen trägt, für 70 fl. verpfändet hat. Er und seine Erben sollen Mannen des Grafen davon bleiben. Zum Unterpfand setzt Johann dem Grafen: zwei Teile des Hauses zu Oberwesel am Hause der Deutschen Herren, der Wohnung Johann Roichuses gegenüber, auf dem kein Zins liegt, und zwei Weingärten: einer zu Hanbuchen bei den Weingärten Heinrichs, des Bruders von Johann von Schönburg, und des † Peter Bechtolf gelegen, auf dem z. Zt. kein Zins liegt außer 1 fl., den seine Schwester Katharina auf Lebenszeit erhält; und der andere unter dem Eldiche beim Weingarten seines gen. Bruders Heinrich gelegen. Auf Haus und Gärten darf kein weiterer Zins gelegt werden, sie sollen auch gegenüber anderen nicht als Pfand dienen und dürfen nicht mit sonstigen Schulden belastet werden. Zahlen Johann oder seine Erben dem Grafen 70 fl., sollen sie die Hafergülte wieder zu Lehen tragen und ihnen die obigen Hausanteile und Weingärten widerspruchslos zurückfallen.

Siegler 

Siegel der Schöffen zu (Ober)wesel.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Siegel

Druckangaben 

Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 1665

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde