HStAM Bestand Urk. 54 Nr. 93

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1312 Juni 09

Originaldatierung 

D. Maguncie 1312, 5. idus iunii

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Eb. Peter von Mainz bekundet, daß die Streitigkeiten zwischen ihm und Graf Wilhelm v. K., besonders wegen der seinem Vorgänger Eb. Gerhard von Mainz durch den Grafen zugefügten Schäden, durch Vermittlung der Grafen Johann von Sponheim und Georg von Veldenz folgendermaßen verglichen worden sind: Der Erzbischof verzichtet auf den Ersatz aller Schäden, die er vom Grafen und den Seinen erlitten hat. Graf Wilhelm gibt die Burg Zwingenberg mit Zubehör, die er als Eigen beanspruchte, an den Erzbischof zurück, der sie dem Grafen wiederum als Burglehen verleiht. Er und seine Nachfolger sollen sie ständig innehaben, so, als ob sie Eigen wäre. Entstehen erneut Streitigkeiten zwischen dem Erzbischof, seinen Nachfolgern oder der Mz. Kirche und dem Grafen, darf er ihnen von der Burg und ihrem Zubehör aus nicht schaden; wenn es doch geschieht, soll es binnen Monatsfrist wieder gutgemacht werden. Beim Wiederaufbau der Burg wird der Erzbischof den Grafen gegen alle unterstützen, die es zu hindern trachten, ausgenommen gegen das Reich. Wird die Wiedererrichtung durch das Reich oder dessen Amtleute verhindert, wird ihn der Erzbischof aufs beste beraten; wenn dagegen gerichtlich gegen den Grafen entschieden wird, ist ihm auch der Erzbischof nicht weiter verpflichtet

Siegler 

Sg. des Ausst., des Mz. Domdekans Otto und des Mz. Domkapitels zum Zeichen ihrer Zustimmung, damit auch spätere Erzbischöfe diese Abmachungen einhalten

Formalbeschreibung 

Abschrift, Papier

Druckangaben 

Regest: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 525

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde