Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Henne 'Bliitgin' von Möllingen und seine Frau Else verpflichten sich, die 6 rheinischen Gulden, die der Dekan und die Präsenz des Stifts Limburg ihnen geliehen haben, binnen 4 Jahren mit je 1 Mark an deren Präsenzmeister zurückzuzahlen. Würden sie säumig in der Zahlung, so darf der Präsenzmeister die Schuld an den Gütern verfolgen, die sie von ihm haben, und an all ihren Gütern, fahrenden oder fließenden, Äckern, Wiesen, Haus, Hof und Scheuer, oder an ihrem eigenen Leib, wo er sie findet, im Lande oder auswärts ('heymß odir unheyms'), mit oder ohne Gericht. Sie dürfen diese Güter nicht ohne Wissen und Willen des Stifts höher belasten. - Junker Friedrich Freie von Dehrn drückt sein Siegelunten auf.
Datierung
1432 Dezember 8
Originaldatierung
D. 1432, ipso die concepcionis beate Marie virginis gloriose
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier mit Spuren des aufgedrückten Siegels. - Rückvermerk (gleicher Hand): 'Littera Johannis Bliitgins in Mollingen de 6 Gulden sibi concessis, quos tenetur solvere infra quatuor annis termino scilicet tempore Martini, quando census suos tenetur solvere'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 963
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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