HHStAW Bestand 40 Nr. U 820

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bischof Nikolaus von Piacenza ('Placentinensis') als vom Papst neben andern Personen besonders beauftragter Exekutor an die Erzbischöfe von Trier und Köln und die Bischöfe von Straßburg ('Argentinensi'), Metz, Verdun und Toul sowie deren Vikare und Generalvikare: Meynand Petri, Lizenziat des kanonischen Rechts ('decretalium'), Prokurator des Kardinalpriesters vom Titel der heiligen Sabina in Rom, hat ihm 2 Mandate Papst Nikolaus V. vorgelegt, von denen das eine eine Gnadenerweisung mit Seidenfäden von rotgelber Farbe und das andere einen Vollzugsbefehl mit Hanfschnur darstellt, an denen die Bleibulle nach Art der römischen Kurie hängt und die auch sonst in keiner Weise verdächtig sind. In Ausführung dieser von ihm inserierten Mandate befiehlt er den Angeredeten bei Strafe der Exkommunikation, binnen 6 Tagen nach Empfang oder Bekanntgabe dieses und nachdem sie davon Kenntnis haben, daß der Kardinal Wilhelm oder dessen Prokurator die vom Papst in den Urkunden enthaltenen reservierten Klöster oder Pfründen angenommen hat und der Aussteller und seine Mitbeauftragten oder ihre Unterbeauftragten dem Kardinal die Pfründen verleihen haben, diesen oder dessen Prokurator auf deren Ersuchen zum körperlichen Besitz der Benefizien zuzulassen. Auch befiehlt er, da er selber wegen wichtiger Geschäfte bei der römischen Kurie verhindert ist, allen Geistlichen und öffentlichen Notaren der vorbenannten Diözesen, diesen Auftrag binnen 3 Tagen, nachdem sie ihn erhalten haben und darum von dem Kardinalpriester Wilhelm ersucht worden sind, auszuführen, indem sie jene päpstlichen Urkunden und dieses Schreiben allen Beteiligten verkünden und den Kardinalpriester in den körperlichen Besitz der von ihm angenommenen vakanten und reservierten Benefizien einführen und ihm deren Einkünfte überantworten. Jene päpstlichen Urkunden und dies Schreiben sollen beim Kardinal oder dessen Prokurator verbleiben. Doch können die Angesprochenen sich auf eigene Kosten eine Kopie fertigen lassen. - Siegel des Ausstellers vor Nikolaus de Valle, Kleriker der päpstlichen Kammer, und Johannes de Cumulo, Dr. der Rechte ('legum'), der Diözese Ascoli Piceno ('Esculanensis'). - Johannes Swoegher, Kleriker der Diözese Lüttich ('Leodiensis'), päpstlicher und kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit bei der Vorlage und Entgegennahme jener päpstlichen Urkunden, der Subdelegation und dem Erlaß dieses Schreibens und seine Niederschrift mit Unterschrift und Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Rom, 1451 Januar 18

Originaldatierung 

D. et actum Rome, in domo habitacionis nostre, 1451, indiccione quarta decima, die vero lune, decimaoctava mensis Januarii, pontificatus prefati serenissimi domini nostri, domini Nicolai pape quinti anno quarto

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars und versehrtem Siegel: spitzoval, etwa 4,5:7,9 cm, im Siegelfeld drei von reicher Architektur mit niedrigen geschweiften Spitzbögen gekrönte Nischen, in deren linker (die beiden übrigen sind zerstört) ein Engel mit gekreuzten Armen steht, darunter zwischen zwei Schilden (jeweils mit zwei voneinander abgewandt gezinnten Stegen) in einem Rundbogen ein Bischof kniend, Umschrift: 'S(IGILLVM) N(IC(OLAI)) AMID(...)ACETI VICE CAMER(...)'. - Rückvermerk (um 1600): 1451. 'Executorialis Nicolai episcopi Placentinensis pro expectativa Gulielmi cardinalis st. Sabinae ad certas dioeceses, cuius vigore apprehensa est possessio prepositurae Limpurgensis, cum expectativa se non extenderet ad Maguntinam ecclesiam. E.' - Die Urkunde ist erst im 19. Jh. vom Staatsarchiv Koblenz an das Staatsarchiv W abgegeben. - - Erwähnt bei Domarus, Beiträge 1. - Vgl. Nr. 1067

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1058

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde