Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Freyhe von Rodheim überträgt den Deutschherren zu Frankfurt vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Rodheim ein Eigengut von einer halben Hufe Land zu Rodheim. Die Schenkung erfolgt wegen ihres Sohnes Johann, der dem Orden gleich ihren anderen Söhnen angehört. Gegen einen jährlichen Anerkennungszins von einem Huhn soll die Ausstellerin das gut bis zu ihrem Tod nutzen können.
Datierung
1356 August 25
Originaldatierung
D. 1356, feria 5 nach Bartholomäus
Bestellsignatur
Abt. 82 Nr. 44
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Reinhart, Dekan zu St. Bartholomäus in Frankfurt
Formalbeschreibung
Abschrift im Dokumentenbuch der Deutschordenskommende, f. 55.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Amtsbuch |