HStAM Bestand Urk. 74 Nr. 469

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1247 Mai 01

Alte Archivsignatur 

Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Erzbischof Siegfried III. von Mainz an Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Fritzlar: Damit es wegen der ungerechten Verteilung der Obödienzen innerhalb des Kapitels nicht zu weiteren Streitigkeiten kommt, verfügt der Erzbischof als vom Papst bestimmter Visitator, dass bei Freiwerden eines Anteils dieser nach dem bisherigen Modus unter die anwesenden Kanoniker verteilt wird in einer Weise, dass der Anteil, der einem jeden zuteil wird, von ihm selbst verwaltet (d. h. eingezogen) wird, solange er Stiftskanoniker zu Fritzlar ist, es sei denn, ein Kanoniker verzichtet freiwillig darauf, wobei die Obödienzen auf die anderen Kanoniker aufgeteilt werden, die Obödienzen haben. Bei der Verteilung der Pfründeneinkünfte in Bezug auf (circa) die abwesenden Kanoniker soll die bisherige Praxis gültig sein. Weiterhin soll jeder Kanoniker, der Obödienzen in Höhe von jährlich 40 Scheffel bezieht, eine Herberge führen und Gastfreundschaft üben. Zum Einziehen von Obödienzien darf sich kein Kanoniker ohne Begleitung eines berittenen Dieners allzuweit von Fritzlar entfenen. Bei Übertretung dieses Verbots erfolgt der Entzug von Amt und Pfründen sowie der Obödienzen solange, bis dafür ausreichend Buße geleistet ist. Da schließlich manche Kanoniker beim Chordienst zwar körperlich anwesend sind, aber dabei eine so lasche Haltung an den Tag legen, dass der Dekan sich genötigt sieht, eine derartige Gleichgültigkeit zu bestrafen, verfügt der Erzbischof, dass von den gemeinsamen Pfründeneinkünften 30 Scheffel Weizen gesondert gereicht erden sollen, woraus das Jahr über so viele Brote hergestellt werden sollen, dass jeder anwesende Kanoniker täglich ein Brot erhalten soll dieses aber denjenigen, die ihre Gottesdiestpflichten vernachlässigen, durch den Spruch des Dekans abgezogen werden soll. Mit dieser Verfügung werden alle früheren Entscheidungen betreffend die Obödienzen außer Kraft gesetzt.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde