HStAM Bestand Urk. 74 Nr. 859

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1374 Dezember 16

Originaldatierung 

Datum XVII kalendas januarii anno domini MCCCLXXIIII

Alte Archivsignatur 

Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die spezialbevollmächtigten Richter des Mainzer Erzbischofs Ludwig (Ludovico) haben durch einige Urkunden über Dekan Hermann (Hermannus), Scholaster Theoderich (Theodericum scholasticum) und den Kanoniker Johannes von Handelshausen (Johannem de Hunoldishusen), alle Kleriker an St. Peter in Fritzlar, die Exkommunikation verhängt, und über die Orte, an welchen sie sich aufhalten, die Kirchenstrafe ausgesprochen. Die genannten Kleriker haben weder dem Erzbischof Ludwig noch seinen deputierten Kommissaren innerhalb der schuldigen Zeit, wie es eigentlich Pflicht wäre, den Gehorsam gemäß dem Prozess, den der Erzbischof darüber abgehalten hat, geleistet. Nachdem aber die Kanoniker uns den Eid in der schuldigen Zeit geleistet haben, erklären die Aussteller, dass die Kanoniker in keinem Prozess des Erzbischofs oder der Aussteller selbst hineingezogen waren und ihre Prozesse die Kanoniker (eos) nicht gebunden hatten. Ferner, dass sie den Prozess und die Urteilssprüche, soweit sie sie betreffen, durch diese Urkunde völlig widerrufen und für ungültig erklären (totaliter revocamus et cassamus).

Siegler 

die bevollmächtigten Richter

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel ab und verloren

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde