Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Abkommen des Rats von Limburg und des Klosters Bethlehem wonach der Rat dem Kloster ein Haus neben dem bisherigen überweist, die Zahl der Schwestern auf 12 fixiert, die Aufnahme von Schwestern ohne Zustimmung des Rats verbietet, den Ankauf weiterer Güter sowie die Aufnahme von Kindern mit Erbgütern, das Weben auf mehr als zwei Webstühlen im Kloster untersagt, die Schwestern von der Krankenpflege befreit und den Erwerb noch eines Hauses neben ihrem Kloster gestattet.
Datierung
1501 Juni 14
Originaldatierung
Am Montag nach dem Sontag genannt Domine 1501
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Brendel von Homburg
Stadt Limburg
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit den beiden Siegeln
Weitere Überlieferung
Kopialbuch I, 57 und II, 44
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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