Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Metz Leym zu Niederlahnstein beurkundet, dass ihre Enkelin Manheng beim Eintritt in das Kloster Oberwerth diesem ein Grundstück neben der Besitzung des Junkers Frank von Kronberg und benannte Ländereien zu Niederlahnstein zugeeignet hat, und dass auch deren Anteil am Erbe, welches sie (Metz) hinterlassen werde, an das Kloster fallen soll, falls Gretgen nicht eher mit Tod abginge.
Datierung
1537 Januar 21
Originaldatierung
G. 1537 den anderen dag nach dem Sebastianusdag
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel der Schöffen zu Niederlahnstein.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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