HStAM Bestand Urk. 102 Nr. 19

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1348 Oktober 2

Originaldatierung 

1348 dunerstages nach s. Michelstage

Alte Archivsignatur 

X5 von Baumbach-Nentershausen

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Landgraf Heinrich zu Hessen und sein Sohn Otto vertragen sich mit Ludwig von Baumbach und dessen Söhnen wegen der Gerichte über die Dörfer auf dem Seulingssee mit Namen Nusesze, Machtolfes, Walderdeberge, und die Wüstungen auf und an dem Seulingssee: 1. Was gerodet ist an den Wüstungen zu Wolvestal und zu Luckarterode, soll halb den Landgrafen, halb den von Baumbach gehören, der dort auch übrige Wald allein den Landgrafen; 2. das Gericht zu Nusesze bleibt landgräfl., die von Baumbach behalten in dem Dorfe ein freies Vorwerk, auf dem sie einen Hofmann und einen Hintersiedel ansetzen können, und auch ihre Gülten und Äcker, doch sollen sie nciht mehr roden, der dortige Wald bleibt landgräflich; 3. die Gerichte Machtolfes und Walderdeberge und die zugehörigen Waldungen bleiben landgräfl., die von Baumbach behalten ihre Gülten von den Äckern, gerodet soll nicht mehr werden; 4. die Rodungen und neu angelegten Wiesen in der Wüstung zu Musinse behalten die von Baumbach, sollen aber nicht mehr dort roden; 5. ihre Güter um den Wald in den landgräfl. Gerichten und Dörfern sollen frei bleiben, wenn sie von früher frei gewesen sind, von den nicht freien sollen sie leisten wie andere; 6. diesen Dörfern werden die Landgrafen ihre Notdurft an Brenn- und Bauholz wie den anderen landgräfl. Dörfern um den Wald lassen; 7. für diese Wüstungen und Gerichte, die die von Baumbach auf dem Walde gehabt haben, erhalten sie 100 Mark Silber, die sie auf das Haus Tannenberg schlagen sollen zu dem andern, dort angelegten Geld.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Siegel ab und verloren

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde