HStAM Bestand Urk. 18 Nr. 587

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erneuerung eines Pachtvertrages mit den Dorfleuten zu Verna

Datierung 

1508 Februar 3

Originaldatierung 

... bryff der gegebin ist noch Christ gebort 1508 vff sancte Blasius tag des heyligen byschoffs

Alte Archivsignatur 

Urk. A II Kl. Cappel 1508 Febr. 3

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Ruffer der Schmied, Hans Tuczsche, Hans Wigand (Wigant), Heinz Tieln, Heinz Schmecke Vormund (itzunt vormunde), Hans Gumpart, Alde Cuntze, Reinhard Glopper, Bernhard Gumpart, Cuntze Mertin, Henne Schmecke, Henne Henkel, Henne Behr (Bern) und alle Dorfleute (ingesessen dorfflude) in Dorf und Hof Verna bekunden für sich und ihre Erben (erben vnde nochkommen in denn czweyen dorffen vorgenant), daß Abt und Konvent von Cappel ihnen einst (vormals) die Rödern (rodere) und den Hochberg bis an den zum Hof gehörigen Wald, der oben nach Freudenthal (Froydental) hin wendet, und den Pfad, der nach Pfaffenhausen hin geht, auf 15 Jahre verpachtet hatten nach Ausweis ihres Lehenbuches. Nun haben sie in Gegenwart von Abt und Konvent sowie Heinz Burichs von Allendorf (Alddermdorff), der vor vielen Jahren geholfen hat, den Schiedsspruch zu sprechen (denn scheyt gehin), den Scheid in den Rödern eröffnet und geführt (her offent vnde gewißt) und das Stift gebeten, ihnen das Gehölz aufs neue zu verpachten, was ihnen von diesem auf 20 Jahre gewährt wird. Darüber hinaus sollen sie den Herren von Cappel jährlich einige Gesesse an einem Tag in der Erntezeit schneiden mit einem fähigen Schnitter und nicht ihre Kinder dahin schicken. Falls ein Gesesse keinen Schnitter schicken könne, so solle er dem Stift für den Schneidtag 14 h. geben. Diese Dienstleistung soll zusätzlich zu dem Dienst erfolgen, den ihre Ackerleute und Kodener in Dorf und Hof Verna Cappel zu verrichten pflegen. Vom Samen der Äcker sollen sie den Zehnten geben. Wer seinen Acker liegen läßt und die Pacht nicht entrichtet, der soll kein Recht (gerechtikeyt) mehr daran haben. Auch sollen sie das genannte Gehölz (solch geholtze vnde strucher) hegen wie ihr eigenes. [Folgen noch weitere Pachtbestimmungen].

Rückvermerk 

(16.Jh.) Dys ist der briff vnd verdrack an zall iare ober dye Roder bye Virne. (16.Jh., andere Hand) Vernna vbber dy Roder. (Inventar 1527) Cxix

Zeugen 

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Siegler 

Reinhard von Lützelwig auf Bitte der Ausst.

Formalbeschreibung 

Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt

Weitere Überlieferung 

Abschrift Kopiar K 270, 201r-v

Druckangaben 

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Literatur 

List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.79 Anm.2, 290 f.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde