Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
2 benannte Gerichtsschöffen zu Heldenbergen bescheinigen, daß nach dem Tode des Adam Appel Hofbeständers des Mainzer Petersstiftes zu Sindlingen dessen Sohn Johann Friedrich an seine Stelle getreten ist und daß nach der Resignation seiner Brüder und Miterben auf gewissen Ländereien zu Heldenbergen, welche für die Verleihung von seinem Vater dem Stifte zu Unterpfand gesetzt worden sind, diese Kaution in Kraft bleiben kann.
Datierung
1761 April 23
Originaldatierung
G. Heldenbergen 1761 am 23. April
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Original, Papier, Siegel, Unterschriften der Schöffen und der Miterben
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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