Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Geldstiftung zum Erwerb von Erbgütern in Dillich
Datierung
1358 Januar 20
Originaldatierung
Actum et datum anno domini 1358 in die sanctorum Fabiani et Sebastiniani martirum
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1358 Jan. 20
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Heinrich, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens, Mainzer Diözese, bekunden, daß sie von ihren Schwestern Elisabeth von Trugelnrode (Trugilnrode) und Elisabeth von Liederbach (Lidirbach), Chorfrauen zu Oberkappel (sanctimonialibus cenobii nostri superioris) 12 lb. Hessischer d. zum Erwerb von Erbgütern (pro bonis hereditariis conuertandas) empfangen haben. Die genannte Summe haben sie [die Ausst.] mit deren Einverständnis für jährliche im Dorf Dillich (Dyliche) fallende Einkünfte von 1 lb.d. der gleichen W. verwandt. Daher soll der jeweilige Pietanzmeister (magister pytancie) den beiden Schwestern immer zu Michaelis eine Rente in gleicher Höhe (redditus vnius talenti denariorum Hassiensium) von in Dillich erworbenen Gütern und Einkünften lebenslang zahlen. Sind beide tot, hat er die Zinssumme den Schwestern Sophie von Urff (Vrfe) und Jutta von Leimsfeld (Lumizfelt) ebenfalls auf Lebenszeit zu geben. Sind auch diese gestorben, geht die Rente oder was auch immer mit den 12 lb. erworben werden konnte je zur Hälfte an die Pietanz der Chorherren und Chorfrauen zur Begehung des Jahrgedächtnisses der Schwestern mit Vigilien und Messen über.
Rückvermerk
(15.Jh.) In Dylch [...] a nobis datis
Zeugen
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Siegler
die Ausst. (Abt und Konvent)
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - die Sg. fehlen, 2 Einschnitte vorh.
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
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Literatur
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Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |